Medienmitteilungen
Bern, 17. März 2026
Erste Sitzung der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe
Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe hat am 13. März 2026 ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Das zehnköpfige Gremium nimmt damit seine Tätigkeit auf und wird sich künftig mit Fragen historisch belasteter Kulturgüter im NS- und kolonialen Kontext befassen.
Es war ein historischer Moment. Am 13. März 2026 kam die Ende Januar vom Bundesrat eingesetzte, zehnköpfige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe zu ihrer ersten, konstituierenden Sitzung zusammen.
Damit hat die Schweiz, fast 28 Jahre nach Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien, ihre eigene Kommission, die sich mit historisch belastetem Kulturerbe befassen wird. Sie wird sich dabei nicht nur mit dem NS-Kontext, sondern auch mit dem kolonialen Kontext auseinandersetzen. Damit ist sie die erste Kommission, die sich mit beiden Kontexten befassen wird. Die Erwartungen an die Kommission sind entsprechend hoch – dessen ist sie sich bewusst. So fanden nach einem ersten Kennenlernen bereits erste inhaltliche Diskussionen zur künftigen Arbeit der Kommission statt.
Ein Geschäftsreglement, das die Tätigkeit der Kommission grundsätzlich regelt, liegt bereits im Entwurf vor und soll bei einer nächsten Sitzung verabschiedet werden. Die Kommission hat sich zudem mit ihren drei gesetzlich vorgegebenen Aufgabenfeldern befasst.
In der allgemeinen Beratung des Bundes zum Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe sieht die Kommission einen vermittelnden Auftrag. Der Umgang mit historischem Unrecht ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam mit der Bevölkerung und den betroffenen Akteuren geleistet werden kann. Im Rahmen einer Arbeitsplanung wird die Kommission klären, welche Grundlagenarbeiten die Kommission an die Hand nehmen will, um eine angemessene Vermittlung im Bereich des belasteten Kulturerbes sicherzustellen.
Für ihre Beratung in Bezug auf Kulturgüter im Eigentum des Bundes ist ein erster Austausch mit der Verwaltung bereits in Planung.
Schliesslich will die Kommission baldmöglichst erste Gesuche für die Behandlung von Einzelfällen entgegennehmen können. Hierfür müssen zunächst die Verfahrensfragen geregelt werden. Die Kommission hat daher mit den Arbeiten an einem entsprechenden Reglement begonnen und wird kommunizieren, ab wann die ersten Gesuche eingereicht werden können.
«The past is never dead. It‘s not even past», zitierte die Präsidentin in ihrer Eröffnungsrede den amerikanischen Schriftsteller William Faulkner.
Ein Zitat, das die Arbeit der Kommission kaum treffender beschreiben könnte. Die Kommission wird sich in ihrer Arbeit nicht nur mit der Vergangenheit beschäftigen. Ihre Arbeit hat sehr wohl mit der Gegenwart zu tun und wirkt sich auch auf die Zukunft aus. Das ist eine grosse und eine wichtige Aufgabe. Die Mitglieder freuen sich, diese Verantwortung gemeinsam zu übernehmen.